Finanzen und Versicherungen wollen auch für Krisenzeiten geregelt sein
Die Krise und die Tatsache, dass Banken und Spekulation bei ihrer Entstehung eine sehr unrühmliche Rolle gespielt haben, hat nicht eben dazu beigetragen, diese Institutionen bei den Bürgern beliebter zu machen. Im Gegenteil – das Vertrauen in Börse und Co. ist stark gesunken. Und dadurch dass die Zentralbanken den Leitzins niedrig halten, sind Kapitallebensversicherungen derzeit auch nicht sonderlich profitabel, da der Zinseffekt geringer ausfällt. Doch darüber hinaus sind die Leute gegenüber solchen Finanzprodukten ohnehin misstrauischer geworden und halten sich mit Investitionen zurück. Andererseits drängt aber die Notwendigkeit einer privaten Altersvorsorge dazu, dass man diesen Finanzdienstleistungen eben ein Stück weit vertrauen muss. Doch wie soll dieses Vertrauen geschaffen werden?
Mehr Transparenz
Genau das wird gefordert – und mittlerweile auch per Gesetz erzwungen. Ziel ist dabei natürlich der Schutz der Verbraucher. Und gerade in Finanzgeschäften ist dieser besonders wichtig. Denn wenn sich selbst schon die Broker und Rating Agenturen auch gerne mal der Ahnungslosigkeit preisgeben oder fünf aus anderen (wie auch immer gearteten) Gründen gerade sein lassen, dann blickt der Laie in aller Regel erst recht nicht durch. Ein erster Schritt, um die Verbraucher verstärkt zu schützen, ist bereits getan: Seit dem 1. Januar 2010 sind alle Anlageberater in Deutschland dazu verpflichtet, dass sie für jedes Beratungsgespräch, das Wertpapiere zum Gegenstand hat, ein Beratungsprotokoll erstellen. Dieses ist dann dem Verbraucher für seine Unterlagen zu überlassen. Das heißt: Was immer man erzählt bekommt – man hat es auch später schwarz auf weiß parat. Dies soll unseriöse Anbieter fernhalten, die sich unter solchen Umständen natürlich hüten müssen, jemandem einen Bären aufzubinden.
Was in den Protokollen enthalten sein muss, ist per Gesetz genau geregelt. Die Verbraucherzentralen und das Ministerium für Verbraucherschutz begrüßen die Einführung dieser Protokolle, sehen aber noch Raum für Verbesserungen. Vor allem sollen sie noch verbraucherfreundlicher werden. Das Ministerium sowie die Verbände werden Banken und anderen Anbietern jedenfalls genau auf die Finger schauen, wie gewissenhaft sie ihrer neuen Verpflichtung nachkommen. Und sie tun besser daran, dass sie den Verbraucherschützern keinen Anlass zur Kritik geben. Denn das Image von Banken und Konsorten ist ohnehin noch angeschlagen, sodass einzelne Anbieter sich davor hüten sollten, noch weiter negativ aufzufallen. Insofern ist die Maßnahme der Protokollierung von Beratungsgesprächen definitiv zu begrüßen.